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Erlangung der Bescheinigung gemäß Art. 39 über Entscheidungen in Ehesachen aus Polen

Um ein polnisches Scheidungsurteil bei einem ausländischen Standesamt, z. B. in Deutschland, registrieren zu lassen, benötigen Sie eine Bescheinigung gemäß Art. 39 über Entscheidungen in Ehesachen aus Polen. In der Europäischen Union können Scheidungsurteile, die auf dem Gebiet der Europäischen Union ergangen sind, direkt von Standesämtern anerkannt werden, ohne dass ein Verfahren vor Gericht erforderlich […]

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