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Erteilung einer Apostille für Urkunden, die durch polnische Hochschulen zum Nachweis des Studienverlaufs bzw. des Hochschulabschlusses in Polen ausgestellt werden, für Dokumente, wie z. B. Abschlussdiplome, die für den Rechtsverkehr mit dem Ausland bestimmt sind.

Erteilung einer Apostille für Urkunden, die durch polnische Hochschulen zum Nachweis des Studienverlaufs bzw. des Hochschulabschlusses in Polen ausgestellt werden, für Dokumente, wie z. B. Abschlussdiplome, die für den Rechtsverkehr mit dem Ausland bestimmt sind.

Hilfe bei der Beantragung der Apostille für ausländische Studenten, die in Polen studierten und von polnischen Hochschulen Dokumente erhielten, die den Verlauf oder den Abschluss des Praktikums bzw. des Studiums bezeugen, unter anderem folgende Urkunden: Hochschulabschlüsse, Diploma Supplements – Originaldokumente, Duplikate oder Ausfertigungen der Dokumente (auch in der Fremdsprache), die für den Rechtsverkehr mit dem Ausland bestimmt sind.

Am 1. Februar 2018 hat Narodowa Agencja Wymiany Akademickiej in Polen (Nationale Agentur für Akademischen Austausch) Kompetenzen im Bereich der Beglaubigung von Dokumenten übernommen, die bisher durch polnische Hochschulen ausgestellt wurden, die zuständigen Ministern vor der Legalisierung durch das Aussenministerium unterstellt waren. An demselben Tag hat Narodowa Agencja Wymiany Akademickiej vom Aussenministerium auch die Kompetenzen zur Erteilung der Apostille-Klausel für folgende Dokumente übernommen:

– polnische Hochschulabschlüsse –  auch in der Fremdsprache

– Zeugnisse über den Abschluss eines postgradualen Studiums,

– Bescheinigungen über den Abschluss eines Hochschulstudiums,

– Urkunden über die Verleihung von akademischen Graden und Graden im Bereich der  Kunst,

– Originaldokumente, Duplikate bzw. Ausfertigungen der Dokumente (auch in der Fremdsprache):

– Hochschulabschlüsse,

– Diploma Supplements,

– Urkunden über die Verleihung des Doktorgrades,

– Urkunden über die Verleihung des akademischen Grades eines habilitierten Doktors,

– Originaldokumente bzw. Duplikate der Zeugnisse über den Abschluss eines postgradualen Studiums,

– Bescheinigungen über den Abschluss eines Hochschulstudiums in Original.

Eine Apostille-Klausel kann in Polen auch für Dokumente erteilt werden, die von Hochschulen ausgestellt und mit einer Unterschrift sowie einem Namensstempel (bzw. einem eingetragenen Vornamen und Namen) einer dazu berechtigten Person  mit der Bezeichnung ihrer Stelle an der Hochschule versehen sind.

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können !

Am Wiesengrund 52
17321 Löcknitz
Deutschland

Die Gebühr für den Antrag auf die Erteilung einer Apostille für Dokumente der polnischen Hochschulen wird individuell vereinbart und ist  von der Kompliziertheit der Sache unabhängig.

Sämtliche Fragen und Bitten um eine ausführliche Information über die Beantragung einer Apostille-Klausel in polnischen Dokumenten, die das Studium betreffen, richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse oder füllen Sie das nachfolgende Formular aus.   

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können ! – Kontakt

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