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Apostille und beglaubigte Übersetzungen in Polen

Was ist eine Apostille und wozu dient sie?

Die Apostille (Klausel) ist in Polen eine Beglaubigung des in einem Staat ausgestellten Dokuments zur legalen Verwendung des Dokuments in einem anderen Staat. Es wird gemäβ dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 durch eine zuständige Behörde des Unterzeichnerstaates, aus dem das Dokument stammt, erteilt ( in verschiedenen Staaten können es verschiedene Institutionen / Personen sein). Grundsätzlich genommen bestätigt die Apostille, dass eine bestimmte Person / Institution zur Ausstellung des entsprechenden Dokuments im entsprechenden Land berechtigt war. Sie bestätigt dagegen den Inhalt dieses Dokuments nicht.

Was ist eine beeidigte Übersetzung in Polen?

Bei der beeidigten Übersetzung handelt es sich um eine umgangssprachliche Bezeichnung für eine Übersetzung, die vom amtlich beeidigten Übersetzer beglaubigt wird. Die Grundsätze zur Ausführung von beglaubigten Übersetzungen sind im Gesetz vom 25. November 2004 über den Beruf des amtlich beeidigten Übersetzers sowie in entsprechenden Verordnungen geregelt. Das polnische Recht regelt detailliert die Grundsätze zur Ausführung von solchen Übersetzungen, wobei zu den wichtigsten Grundsätzen gehören: eine kurze Beschreibung des Dokuments (Sicherungen, graphische Zeichen und Symbole), Berücksichtigung / Beschreibung der Siegel, Unterschriften, Streichungen und aller anderen Merkmale des Dokuments, die der Übersetzer im konkreten Fall für wichtig halten wird, die Übersetzung ist gegen weitere Eintragungen bzw. Änderungen geschützt (gleich wie bei Notaren), jede beglaubigte Übersetzung ist am Ende mit einer Bestätigungsformel versehen, die eine Information, ob diese Übersetzung mit dem Originaldokument oder mit der Kopie übereinstimmt, sowie das Datum, die einmalige Urkundenrolle-Nummer des Dokuments, das Siegel und die Unterschrift des Übersetzers enthält, die beglaubigte Übersetzung wird in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift und mit dem Siegel des Übersetzers erstellt.

Apostille und beglaubigte Übersetzungen

Die Erteilung einer Apostille befreit in Polen in den meisten Fällen von der Pflicht zur Vorlage einer beglaubigten Übersetzung nicht. In bestimmten Ländern kann sich aber erweisen, dass die beglaubigte Übersetzung der Dokumente ohne Apostille ausreichend ist. Vor der Beantragung einer Apostille ist auf jeden Fall empfehlenswert zu prüfen, ob zwischen den jeweiligen Staaten bilaterale Verträge geschlossen sind, die den Prozess des Dokumentenumlaufs vereinfachen lassen.

Es ist auch darauf hinzuweisen, dass in manchen Ländern sowohl die Erteilung einer Apostille auf dem polnischen Dokument als auch die Apostille-Klausel auf der beglaubigten Übersetzung erforderlich sind.

Ist die Apostille auf dem Originaldokument oder nur auf der beglaubigten Übersetzung auszustellen?

Die beiden oben genannten Optionen sind zulässig und aufgrund der Erfahrung unserer Rechtsanwaltskanzlei kann festgestellt werden, dass die beiden Optionen im Ausland anerkannt werden. Um sicher zu sein, welche Form der Apostille zu wählen ist, sollen Sie sich mit der Anfrage an die ausländische Behörde, für die die Übersetzung bestimmt ist, oder an eine diplomatische Vertretung des entsprechenden Landes wenden.

Soll die Apostille übersetzt werden?

Das hängt auch von Verfahren ab, die für die Behörde, bei der die Übersetzung vorzulegen ist, im entsprechenden Land, z. B. in Deutschland, gelten. Die Praxis sieht anders in Polen und in anderen Ländern aus – manche Organe wünschen sich eine Übersetzung mit der Apostille, die anderen halten es für nicht notwendig. Am besten wäre es, eine Anfrage direkt an die betroffene Behörde zu richten.

Die Ausstellung einer Apostille auf der Kopie einer beglaubigten Übersetzung ist nicht möglich.

Die Gebühr für den Auftrag, Urkunden aus Polen mit Apostille zu versehen, wird individuell, je nach dem Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit vereinbart.

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können !

Am Wiesengrund 52
17321 Löcknitz
Deutschland

Alle Fragen und nähere Informationen über den Erhalt der Apostille-Klausel für polnische Urkunden richten Sie bitte an uns per E-Mail oder füllen Sie das Formular unten aus.

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können ! – Kontakt

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