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Das Gesundheitsministerium in Polen – Legalisierung von Dokumenten LEP, LDEP, LEK, LDEK.

Das Gesundheitsministerium in Polen – Legalisierung von Dokumenten LEP (ärztliche Staatsprüfung), LDEP (ärztliche und zahnärztliche Staatsprüfung), LEK  (ärztliche Abschlussprüfung), LDEK  (ärztliche und zahnärztliche Abschlussprüfung).

Seit dem 1. Februar 2018 werden die von medizinischen Hochschulen in Polen ausgestellten Dokumente durch das  Gesundheitsministerium nicht mehr beglaubigt.

Am 1. Februar 2018 ist das Gesetz über Narodowa Agencja Wymiany Akademickiej (Nationale Agentur für Akademischen Austausch) in Kraft getreten. Seit dieser Zeit ist Narodowa Agencja Wymiany Akademickiej für die Beglaubigung folgender Dokumente zuständig:

– Hochschulabschlüsse mit Diploma Supplements, darin Abschriften, auch Abschriften in der Fremdsprache,

– Zeugnisse über den Abschluss eines postgradualen Studiums,

– Duplikate von Hochschulabschlüssen und Zeugniszweitschriften,

– Bescheinigungen über den Abschluss eines Hochschulstudiums,

– Urkunden über die Verleihung des Doktorgrades und des akademischen Grades eines habilitierten Doktors, darin Duplikate und Abschriften dieser Dokumente.

Zurzeit werden folgende Dokumente durch das  Gesundheitsministerium in Polen legalisiert / beglaubigt:

– Zeugnis über den Erwerb des Titels Facharzt,

– Zeugnisse über die Ablegung der ärztlichen Staatsprüfung / ärztlichen und zahnärztlichen Staatsprüfung (LEP/LDEP) sowie der ärztlichen Abschlussprüfung/ ärztlichen und zahnärztlichen Abschlussprüfung (LEK/LDEK),

– Dokumente, die durch Selbstverwaltungsorgane für medizinische Berufe (z.B. Ärztekammern, Apothekerkammern) ausgestellt wurden.

HINWEIS: Aufgrund der epidemiologischen Situation können die Dokumente nur auf dem Korrespondenzweg beglaubigt werden – bis auf Widerruf.

Gebühren für den Auftrag für die Einholung der Legalisierung von polnischen Dokumenten werden individuell vereinbart und sind von der Kompliziertheit der Sache unabhängig.

Sämtliche Fragen und eine ausführliche Information über die Legalisierung und Apostille-Klausel in Dokumenten, die den Erwerb des Titels Facharzt nachweisen, sowie in Zeugnissen über die Ablegung der ärztlichen Staatsprüfung / ärztlichen und zahnärztlichen Staatsprüfung (LEP/LDEP) sowie der ärztlichen Abschlussprüfung/ ärztlichen und zahnärztlichen Abschlussprüfung (LEK/LDEK), richten Sie bitte an unsere E-Mail-Adresse oder füllen Sie das nachfolgende Formular aus.  

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können !

Am Wiesengrund 52
17321 Löcknitz
Deutschland

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