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Apostille und Legalisierung von Urkunden aus Polen

Wie und wo werden polnische öffentliche Urkunden, die für den rechtlichen Verkehr im Ausland bestimmt sind, beglaubigt?
Polnische öffentliche Urkunden, die für den rechtlichen Verkehr im Ausland bestimmt sind, werden wie folgt beglaubigt:

LEGALISIERUNG
Tätigkeitsbeschreibung:
Eine Legalisierung polnischer öffentlicher Urkunden ist notwendig um diese im Ausland verwenden zu können, wenn sie für den rechtlichen Verkehr in Ländern bestimmt sein sollen, die keine Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung sind.

Die legalisierte Urkunde kann den zuständigen Behörden, Ämtern und Institutionen eines anderen Staates erst dann vorgelegt werden, wenn sie bei diplomatischer Vertretung oder Konsulat des gegebenen, auf dem Gebiet von Republik Polen akkreditierten Staates zusätzlich legalisiert worden ist.

Legalisation - polnische  Geburtsurkunde

Legalisation – polnische Geburtsurkunde

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung einer Legalisierung polnischer Urkunden anhand der erteilten Bevollmächtigung des Urkundenbesitzers.

APOSTILLE
Tätigkeitsbeschreibung:
Beantragung einer Apostille (anders Klausel) Apostille für polnische öffentliche Urkunden,
um sie im Ausland und zwar in Ländern, die keine Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung aus dem Jahr 1961 sind, zu verwenden. Das aktuelle Verzeichnis der Unterzeichnerstaaten des Haager Übereinkommens aus dem
Jahr 1961 ist auf der Website verfügbar. Die mit einer Apostille beglaubigte Urkunde kann
zuständigen Behörden, Ämtern und Institutionen eines anderen Staates unter Außerachtlassung
von zusätzlichen Legalisierungen vorgelegt werden.

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung einer Apostille auf polnischen öffentlichen Urkunden anhand der erteilten Bevollmächtigung des Urkundenbesitzers.

Welche Urkunden werden in Polen legalisiert oder mit einer Apostille versehen?

Polnische öffentliche Urkunden, z.B. Standesamtsakten (Geburtsurkunden, Trauungsurkunden, Sterbeurkunden), gerichtliche Unterlagen, Verwaltungsurkunden, notarielle Urkunden, Diplome, Auszüge aus Registern, Gerichtsurteile, amtliche Bescheinigungen auf privaten Unterlagen.

Manche Urkunden bedürfen vorheriger Beglaubigung, bevor sie mit einer Apostille versehen oder legalisiert werden:

– notarielle und gerichtliche Unterlagen (mit Ausnahme von Abschriften aus dem Landesgerichtsregister);
– Diplome der Hochschulen, Legalisierung von Diplomen der Kunsthochschulen, Legalisierung von Diplomen der Militärhochschulen, Legalisierung von Diplomen der medizinischen Hochschulen, Legalisierung von Diplomen der Seefahrt-Akademie in Gdynia sowie der Seefahrt-Akademie in Szczecin;
– „das neue Abitur“
– Schulzeugnisse;
– Meisterurkunden, Handwerkerzeugnisse;
– Handelsunterlagen.

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können !

Am Wiesengrund 52
17321 Löcknitz
Deutschland

Die Gebühr für den Auftrag, Urkunden aus Polen mit Apostille versehen oder legalisieren zu lassen, wird je nach dem Kompliziertheitsgrad der Angelegenheit individuell vereinbart – richten Sie Ihre Fragen an uns per E-Mail.

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können ! – Kontakt

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