Wie kann man das Taufzeugnis aus Polen erwerben ?
Die Anwaltskanzlei aus Szczecin (Stettin), als Institution des öffentlichen Vertrauens, leistet Hilfe beim Erwerb aller möglichen Unterlagen aus Polen.
Das Taufzeugnis aus Polen, anders: Taufurkunde, Taufschein, Abschrift der Taufurkunde – ist ein aktuelles Dokument, das die Erteilung des Taufsakraments bestätigt. Es wird vom Pfarrer der Kirchengemeinde auf Wunsch der interessierten Person, in dieser Gemeinde, in der sie geboren wurde, ausgestellt. Es enthält zusätzlich Vermerk / Anmerkungen aus dem Taufregister, Firmungsregister, Trauregister und anderen kirchlichen Registern und Büchern. Das Taufzeugnis wird meistens auf einem multisprachlichen Vordruck ausgestellt und enthält Beschreibung in der polnischen, lateinischen, englischen und deutschen Sprache.
Das Taufzeugnis aus Polen enthält folgende Angaben:
Name der Gemeinde, die das Taufzeugnis ausgestellt hat,
Jahr und Nummer des Taufregister,
Vorname und Nachname der getauften Person,
Vorname des Vaters und Konfession,
Vorname, Mädchenname sowie Konfession der Mutter,
genaues Geburtsdatum und Geburtsort,
Taufdatum und Taufort / Name der Kirchengemeinde, in der die Person getauft wurde,
Anmerkungen aus dem Taufregister / Angaben zu anderen erteilten Sakramenten,
Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Taufregister,
Damit das Taufzeugnis gültig ist, muss es von der zuständigen Person, gewöhnlich vom Pfarrer unterzeichnet werden und mit Stempel der Kirchengemeinde versehen sein.
ANGABEN, DIE ZUM ERWERB DES TAUFZEUGNIS AUS POLEN UNENTBEHRLICH SIND:
– Vorname, Nachname,
– Geburtsdatum und Geburtsort,
– Vornamen der Eltern,
– Geburtsname der Mutter.
Wir bemühen uns, das Taufzeugnis aus Polen auch im Fall zu erwerben, wenn wir über unvollständige Angaben verfügen.
DOKUMENTE, DIE ERFORDERLICH SIND, UM MIT DER AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGS ANFANGEN ZU KÖNNEN:
– unterzeichnete Bevollmächtigung für die Anwaltskanzlei zur Vertretung bei Erledigung der Angelegenheit,
– Zahlungsüberweisung.
Gebühren:
Eine Gebühr für den ganzen Auftrag wird individuell vereinbart, je nach dem Kompliziertheitsgrad der Angelegenheit – richten Sie bitte Ihre Fragen direkt an uns.
WIE WIRD DIE GEBÜHR BEZAHLT:
– Es wird nur eine Gebühr an die Anwaltskanzlei getätigt.
BEARBEITUNGSDAUER DES AUFTRAGES:
– Unverzüglich nach der Auftragserteilung und Überweisung der Gebühr.
ART UND WEISE DER ANGELEGENHEITSERLEDIGUNG:
– richten Sie bitte Ihre Fragen an uns per E-Mail,
– Vollmacht und Bankkontodaten werden an Sie per E-Mail versandt,
– die ausgestellte Abschrift des Dokuments senden wir als Scan per E-Mail, das Original per Post an die vom Mandanten angegebene Adresse.
AUSKUNFTSERTEILUNG:
– alle Informationen, die Fragen zu Taufzeugnis aus Polen (Taufurkunde aus Polen, Taufschein aus Polen, Abschrift der Taufurkunde aus Polen) betreffen, richten Sie bitte an uns per E-Mail oder telefonisch.
Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können !
Am Wiesengrund 52
17321 Löcknitz
Deutschland
Sofern Ihnen bestimmte Angaben nicht bekannt sind, bedeutet es nicht automatisch, dass der Antrag nicht gestellt werden kann bzw. keine Erfolgsaussichten vorliegen. Sie können uns diesbezüglich telefonisch anfragen oder per E-Mail anschreiben und wir prüfen dann ihren individuellen Fall.
Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können ! – Kontakt