Kontaktieren Sie uns per E-Mail / Telefon : 0049 1575 0184162

kancelaria@adwokat-osinska.pl

Eintragung einer ausländischen Standesamtsurkunde in die polnischen Standesamtsbücher

Wenn eine Geburt, Heirat oder ein Sterbefall im Ausland stattgefunden hat und zwecks Bestätigung dieser Ereignisse eine Standesamtsurkunde (Geburts, Heirats, Todesurkunde) erstellt wurde, kann eine Übertragung dieser Urkunde in das Standesamtsregister in Polen gefordert werden. Das Ergebnis wird Erstellung einer polnischen Standesamtsurkunde sein. Eintragung einer ausländischen Urkunde in polnische Standesamtsbücher Eine z.B. in Polen, Österreich […]

Czytaj dalej
Copy Protected by Chetan's WP-Copyprotect.