…. geburtsurkunde aus polen für hochzeit…
Viele deutsch-polnische Paare entscheiden sich für Eheschließung in Deutschland. Welche Unterlagen sind nötig, damit eine Polin oder ein Pole ihre/seine Ehe in Deutschland schließen kann?
Geburtsurkunde aus polen für hochzeit in Deutschland
Vor dem Besuch im deutschen Standesamt, muss man in Polen einige sehr wichtige Unterlagen erwerben, die in der Zukunft unentbehrlich sein werden. Am wichtigsten ist die Geburtsurkunde aus Polen. Aus unserer Erfahrung geht es hervor, dass manche Standesämter in Deutschland die internationale Geburtsurkunde aus Polen fordern, die man ins Deutsche nicht mehr übersetzen muss. Andere Standesämter in Deutschland fordern dagegen die vollständige Geburtsurkunde aus Polen samt einer beglaubigten Übersetzung ins Deutsche. Außerdem werden zusätzlich noch folgende Unterlagen gefordert: Ehefähigkeitszeugnis, Anmeldebescheinigung, Personalausweis oder Reisepass.
Internationale Geburtsurkunden aus polen. Der internationale Vordruck ist in verschiedenen Sprachen gehalten, so dass für das europäische Ausland in der Regel keine Übersetzung benötigt wird.
Im Fall von geschiedenen Personen: rechtskräftiger Scheidungsurteil, Bescheinigung nach Art. 39, Heiratsurkunde (von der ersten Eheschließung) mit Scheidungsvermerk.
Registrierung – Transkription der in Deutschland verfassten Geburtsurkunde in das polnische Standesamtsregister.
Die Transkription wird in den Standesämtern in ganz Polen durchgeführt.
Polnische Staatsangehörige, die eine Transkription der deutschen Standesamtsurkunde durchführen wollen, sollen das vor dem Standesamt in Polen machen. Falls eine Reise nach Polen nicht möglich ist, kann die Transkription auf eine andere Weise getätigt werden. Man soll folgende Formalitäten erledigen:
– einen an den Leiter des gegebenen Standesamts in Polen gerichteten Antrag auf Transkription und Ergänzung der Heiratsurkunde ausfüllen,
– eine originelle Abschrift der Heiratsurkunde, z.B. auf dem internationalen Vordruck oder in der deutschen Sprache mit beglaubigten Übersetzung ins Polnische beilegen,
– originelle polnische vollständige oder gekürzte Abschriften der Geburtsurkunden der Ehepartner beilegen.
Falls der Ehepartner/die Ehepartnerin in Polen nicht geboren wurde, soll man:
– die Geburtsurkunde z.B. auf dem internationalen Vordruck beilegen (die Transkription der Heiratsurkunde ist auch ohne Geburtsurkunde möglich; in diesem Fall wird jedoch die polnische Heiratsurkunde inkomplett sein, d.h. sie wird die Angaben zu den Eltern des gegebenen Ehepartners/der Ehepartnerin nicht enthalten).
Sämtliche Fragen, die Erwerb der für die Eheschließung in Deutschland unentbehrlichen Unterlagen aus Polen betreffen, richten Sie bitte an uns per E-Mail.
Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können !
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