Kontaktieren Sie uns per E-Mail / Telefon : 0049 1575 0184162

kancelaria@adwokat-osinska.pl

Erbschaftsverfahren in Deutschland, Geburtsurkunde, Todesurkunde, Heiratsurkunde und andere Unterlagen aus Polen

Nach dem deutschen Nachlassrecht geht das Erbe nach dem Tode des Erblassers auf die Erben über. Um das Recht auf das Erbe zu beweisen, können die Erben beim zuständigen Nachlassgericht den Erbschein bekommen. Das ist in vielen Fällen notwendig, um über das Erbvermögen verfügen zu dürfen.

Erlangung eines Erbscheins in Deutschland – notwendige Unterlagen aus Polen

Wenn die Erbschaftseröffnung nach dem 17.08.2015 erfolgte, bietet die EU-Verordnung über Erbangelegenheiten die Möglichkeit an, anstatt des nationalen Erbscheins den Europäischen Erbschein zu erlangen. Er ist direkt in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch in Polen gültig und wird vor allem in Situationen empfohlen, wenn sich die Erbschaftgegenstände in verschiedenen EU-Ländern befinden.

Die Berechtigung zur Erbschaftserhaltung soll anhand origineller Unterlagen beim Nachlassgericht bewiesen werden. Manche Unterlagen müssen von den Antragstellern aus Polen bezogen werden!

Es liegt im Interesse des Antragstellers, Unterlagen vorzulegen, die das Recht auf die Erbschaft bestätigen. Mängel in vorgelegten Unterlagen belasten den Antragsteller und im Fall von Abweichungen können sie beim Nachlassgericht, wo alle Beweise vorgelegt werden müssen, zur Antragsablehnung führen. Der Beschluss des Nachlassgerichts darf von dem Antrag nicht abweichen; ein Antrag, dessen Inhalt inkorrekt ist, muss also abgelehnt werden!

Erbschaftsverfahren in Deutschland, Unterlagen aus Polen

In der Regel sind folgende Unterlagen notwendig, manche auch aus Polen:

1. alle Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) im Original oder in Form einer beglaubigten Kopie, falls möglich, mit dem Eröffnungsprotokoll;
2. Beschluss des polnischen Gerichts bezüglich der Erbangelegenheit, falls solcher erlassen wurde;
3. Todesurkunde des Erblassers – auch aus Polen;
4. Heiratsurkunde des Erblassers und eventuell ein Dokument über Auflösung aller Ehen – auch aus Polen;
5. Geburtsurkunden der Kinder – auch aus Polen;
6. falls keine Kinder vorhanden sind: Geburtsurkunde des Erblassers. Falls die Eltern nicht mehr am Leben sind, ihre Todesurkunden sowie Geburtsurkunden der Geschwister des Erblassers – auch aus Polen;
7. wenn die zur Erbschaft berechtigten Personen früher als der Erblasser verstorben sind, sollen ihre Todesurkunden – falls vorhanden -, Geburtsurkunden ihrer Deszendenten – auch aus Polen – vorgelegt werden;
8. eventuell Verträge über den früheren Pflichtteil;
9. eventuell Verträge über die Ausschlagung der Erbschaft und Vermögensverträge zwischen den Ehegatten.

Über die Wahl des Nachlassrechts in Erbangelegenheiten entscheidet nach dem 17.08.2015 das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers zum Zeitpunkt seines Ablebens (in früheren Angelegenheiten die Staatsangehörigkeit des Erblassers). Im deutschen Nachlassrecht ist der Kreis berechtigter Personen nicht begrenzt. Wenn es keine Kinder, Eltern oder Geschwister des Erblassers gibt, erben die Großeltern, ihre Deszendenten, usw.

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können !

Am Wiesengrund 52
17321 Löcknitz
Deutschland

Unterlagen aus Polen erfordern eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. In der Regel genügen für den Antrag auf den Erbschein mehrsprachige Abschriften von gekürzten Standesamtsakten aus Polen!

Alle Fragen, die den Erwerb von Unterlagen aus Polen betreffend, die zur Erlangung der Erbschaft in Deutschland / Erlangung des Erbscheins in Deutschland unentbehrlich sind, richten Sie bitte an uns per E-Mail oder füllen Sie bitte das Formular unten aus.

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können ! – Kontakt

Erforderliche Felder sind markiert *.

Ihre Information
Ihre Nachricht
Sicherheitscode

Copy Protected by Chetan's WP-Copyprotect.