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Eheschließung in Polen (Trauung in Polen) / Scheidung in Deutschland – Heiratsurkunde aus Polen nach Einreichung eines Antrags auf Scheidung in Deutschland.

Heiratsurkunde aus Polen nach Einreichung eines Antrags auf Scheidung in Deutschland.

Immer häufiger kommt es vor, dass nach der Eheschließung in Polen und einem langen Aufenthalt im Ausland die Ehe mit dem Ausländer zerfällt. Jeder Ehepartner kann die Scheidung fordern. Oft finden Scheidungen in dem Land, in dem die Ehepartner ihren festen Wohnsitz haben, z.B. in Deutschland statt.

Jedem beim Gericht eingereichten Scheidungsantrag müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
– multisprachliche gekürzte Abschrift der Heiratsurkunde (bedarf keiner Übersetzung),
oder
– vollständige Abschrift der Heiratsurkunde (bedarf einer Übersetzung).

Heiratsurkunde aus Polen

Die Heiratsurkunde ist einer der Standesamtsakten, der von Standesamtsleiter in Polen erstellt wird. Sie ist ein Teil des Personenstandsregisters. Dieses Dokument ist Bestätigung einer Eheschließung in Polen.

Im Fall einer vor dem Standesamtsleiter geschlossenen Ehe wird die Heiratsurkunde unverzüglich nach der Eheschließung erstellt. Wenn die Heiratsurkunde aus wichtigen Gründen unverzüglich nach der Eheschließung nicht erstellt werden konnte, wird sie sofort erstellt, nachdem das Hindernis nicht mehr vorhanden ist.

Grundlage für die Erstellung einer Heiratsurkunde im Fall einer vor einem geistlichen geschlossenen Ehe ist Einreichung von dem Geistlichen dem Leiter des für die Eheschließung örtlich zuständigen Standesamtes einer Bescheinigung, in der bestätigt wird, dass die Eheschließungserklärungen in seiner Gegenwart abgegeben wurden. Diese Erklärung wird von dem Geistlichen, beiden Ehepartnern und zwei volljährigen Trauzeugen unterschrieben. Diese Erklärung wird von dem Geistlichen samt der vom Standesamtsleiter ausgestellten Bescheinigung, in dem festgestellt wird, dass keine Umstände vorhanden sind, die die Eheschließung ausschließen würden, vor Ablauf von fünf Tagen ab der Eheschließung beim Standesamt eingereicht.

Die Heiratsurkunde wird in Polen unverzüglich erstellt, jedoch nicht später als am nächsten Arbeitstag nach dem Tag, an dem die Unterlagen beim Standesamt eingereicht worden sind.

Falls die Eheschließung vor dem Konsul erfolgt, wird ein Protokoll erstellt, in dem festgestellt wird, dass die künftigen Ehepartner Eheschließungserklärungen abgegeben haben. Dieses von den Ehepartnern, Zeugen und dem Konsul unterschriebene Protokoll ist die Grundlage für Erstellung einer Heiratsurkunde in polnischen Personenstandsregistern. Zu diesem Zweck wird das Protokoll samt Erklärungen der die Ehe schließenden Personen, dass ihnen keine Umstände bekannt sind, die die Eheschließung ausschließen würden und Erklärung über dem Namen (den Namen), den/die sie nach der Eheschließung tragen werden sowie über den Namen der aus dieser Ehe geborenen Kinder vom Konsul unverzüglich an das Standesamt im Warschau verschickt.

Nach der Erstellung der Heiratsurkunde in Polen werden vom Standesamtsleiter auf Antrag der die Ehe schließenden Personen 3 gekürzte Abschriften dieser Urkunde kostenlos ausgestellt.

Die Heiratsurkunde aus Polen enthält folgende Angaben:
– Namen und Vornamen der die Ehe schließenden Personen,
– Geburtsnamen der die Ehe schließenden Personen,
– Familienstand der die Ehe schließenden Personen,
– Geburtsdaten und Geburtsorte der die Ehe schließenden Personen,
– Wohnorte der die Ehe schließenden Personen,
– Vornamen, Namen und Geburtsnamen ihrer Eltern,
– Ort und Datum der Eheschließung,
– Namen und Vornamen der Zeugen,
– Name, den die Ehepartner und ihre Kinder ach der Eheschließung tragen werden,
– Bestätigung von Abgabe vor dem Standesamtsleiter einer Eheschließungserklärung.

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können !

Am Wiesengrund 52
17321 Löcknitz
Deutschland

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