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Das Standesamt in Polen / Die Standesämter in Polen

Der Rechtsstatus vom Standesamt in Polen

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Die Anmeldung des Familienstandes wird in Polen ausschließlich über Gemeinden beim Standesamt von dem Standesamtsleiter oder seinem Stellvertreter getätigt. Im Jahr 2015 gab es in Polen 2257 Standesämter. Das Standesamt in Polen ist also eine Organisationseinheit der Gemeinde. Der Standesamtsleiter wird von dem Gemeindevorsteher, Bürgermeister oder Oberbürgermeister berufen.

Liste der Standesämter in Polen

Örtliche Zuständigkeit eines Standesamtes in Polen

Die Anmeldung darf nicht in einem beliebigen Standesamt, sondern in dem örtlich zuständigen Standesamt durchgeführt werden. Es ist das Standesamt, auf dessen Gebiet das anzumeldende Ereignis, d.h. Geburt, Eheschließung oder Tod erfolgte. So wird es auch im Fall sein, wenn das Ereignis in einem anderen Ort erfolgte, als der Wohnort der Person, die das Ereignis betrifft; z.B. wenn jemand in Zakopane geboren wurde und in Halinów wohnt, weil dort seine Eltern wohnen, dann wird die Geburtsurkunde beim Standesamt in Zakopane und nicht in Halinów erstellt. Wenn jemand in Sejny gestorben ist und in Mszczonów gelebt hatte, wird die Todesurkunde beim Standesamt in Sejny und nicht beim Standesamt in Mszczonów erstellt.

Meistens bildet eine Gemeinde den Anmeldungsbezirk des Standesamtes. Dann sind die Grenzen der Gemeinde gleichzeitig Grenzen des Anmeldungsbezirks des Standesamtes. Der Woiwode kann jedoch in einer Gemeinde einige Standesämter bilden, aber auch einige Gemeinden zu einem Standesamtsbezirk verbinden. In diesem Fall entsprechen die Grenzen des Anmeldungsbezirks den Grenzen der Gemeinde nicht.

Mit einigen Ausnahmen wird also die Anmeldung im folgenden Standesamt durchgeführt:
1. in dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Standesamt;
2. im Standesamt, das von den Personen, die eine Ehe schließen möchten, gewählt wurde;
3. im Standesamt, das für den Sterbeort oder Ort, an dem der Leichnam gefunden wurde, zuständig ist.

Zu den Aufgaben der Standesämter in Polen gehören insbesondere:

Durchführung von Änderungen in Standesamtsakten
• Empfang einer Erklärung eines geschiedenen Ehepartners über die Wiederannahme seines vor der Eheschließung getragenen Familiennamens;
• Verleihung dem Kind des Familiennamens vom Ehemann der Mutter / von der Ehefrau des Vaters;
• Ergänzung des Standesamtsaktes;
• Empfang der Erklärung über die Vornamenänderung des Kindes;
• Korrektur des Standesamtsaktes.

Wiederherstellung des Inhalts von Standesamtsakten
• Wiederherstellung des Inhalts eines Standesamtsaktes;
• Wiederherstellung des Inhalts eines ausländischen Standesamtsaktes.

Anmeldung der Eheschließung
• Eheschließung vor dem Standesamtsleiter;
• Erteilung einer Genehmigung zur Kürzung der Wartezeit auf die Eheschließung;
• Kirchliche Eheschließung mit zivilrechtlichen Folgen;
• Erteilung einer Bescheinigung über die rechtliche Fähigkeit zur Eheschließung im Ausland von einem polnischen Bürger oder einem in Polen lebenden staatenlosen Ausländer.

Anmeldung von Geburten
• Anmeldung eines neugeborenen Kindes;
• Empfang einer Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft eines geborenen oder ungeborenen Kindes.

Anmeldung von Sterbefällen
• Anmeldung eines Sterbefalls.

Erstellung eines Testaments vor dem Standesamtsleiter
• Erstellung eines Testaments vor dem Standesamtsleiter.

Eintragung des Inhalts ausländischer Standesamtsakten in polnische Bücher
• Eintragung vom Inhalt ausländischer Standesamtsakten in polnische Bücher.

Erteilung von Abschriften der Standesamtsakten und Bescheinigungen
• Erteilung einer vollständigen, gekürzten Abschrift eines Standesamtsaktes oder Bescheinigung.

Ereignis im Bereich des Familienstandes, das im Ausland erfolgte und nicht angemeldet wurde
• Anmeldung eines Ereignisses im Bereich des Familienstandes, das im Ausland erfolgte und nicht angemeldet wurde.

Anmeldung vom Jubiläum eines langjährigen ehelichen Zusammenlebens
• Anmeldung vom Jubiläum eines langjährigen ehelichen Zusammenlebens.

Vornamens- oder Namensänderung
• Vornamensänderung,
• Namensänderung.

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