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Apostille für Urkunden aus Polen

Immer mehr Angelegenheiten müssen wir im Ausland erledigen, was damit verbunden ist, dass die Urkunden bei Behörden in anderen Staaten, z.B. in Deutschland vorgelegt werden müssen. Damit sie jedoch rechtswirksam sind, müssen sie mit dem speziellen Stempel versehen werden, der ihre Authentizität bestätigt und auch Apostille-Klausel genannt wird.

Beglaubigung geburtsurkunde aus Polen. 

Beglaubigung heiratsurkunde aus Polen

Die Apostille-Klausel ist Bestätigung, dass die Urkunde, die wir in einem Land, zum Beispiel in Polen benutzen, authentisch ist; infolge dessen ist es möglich, sie im Ausland, zum Beispiel in Deutschland zu verwenden. Wenn wir also etwas in einem anderen Land erledigen wollen und zu diesem Zweck unsere Urkunden aus Polen benötigen (z.B. Standesamtsurkunden – Geburtsurkunden aus Polen, Heiratsurkunden aus Polen, Sterbeurkunden aus Polen, Gerichtsunterlagen aus Polen, Verwaltungsunterlagen aus Polen; notarielle Unterlagen aus Polen, Diplome aus Polen, Auszüge aus den Registern in Polen, Gerichtsurteile aus Polen; amtliche Bestätigungen in privaten Unterlagen und Verwaltungsdokumenten, die sich auf Handelsgeschäfte oder Zollverfahren aus Polen beziehen), müssen wir dafür sorgen, dass wir eine solche Bestätigung bekommen.

Das gegebene Dokument kann man mit dem Apostille-Stempel selbstständig in Warschau versehen lassen oder damit unsere Kanzlei beauftragen. Selbstständige Erledigung dieser Angelegenheit ist mit dem Besuch mit allen erforderlichen Unterlagen im Sitz des Außenministeriums in Warschau verbunden. Wenn Sie aber die Hilfe unserer Kanzlei nutzen möchten, genügt es, uns mit der Beschaffung der Apostille zu beauftragen, die Urkunden an uns zu verschicken und um alles andere wird sich schon unsere Kanzlei kümmern.

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können !

Am Wiesengrund 52
17321 Löcknitz
Deutschland

Die Gebühr für den Auftrag, Urkunden aus Polen mit Apostille zu versehen, wird individuell, je nach dem Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit vereinbart.

Alle Fragen und nähere Informationen über den Erhalt der Apostille-Klausel für polnische Urkunden richten Sie bitte an uns per E-Mail oder füllen Sie das Formular unten aus.

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können ! – Kontakt

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