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Antrag auf Ausstellung eines neuen deutschen Reisepasses / deutschen Personalausweises und Beschaffung einer Geburtsurkunde aus Polen

Die in Polen geborenen und in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Personen, deren der alte Personalausweis oder Reisepass ihre Gültigkeit verloren haben, müssen einen Antrag auf Ausstellung eines neuen deutschen Personalausweises / Reisepasses stellen.

Die Gültigkeit eines Personalausweises, der für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ausgestellt wurde, beträgt 6 Jahre. Für Personen, die das Alter von 24 Jahren vollendet haben, beträgt sie 10 Jahre.

Zwecks Einreichung eines Antrags auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises in Deutschland für die in Polen geborenen Personen soll ein genau und deutlich ausgefülltes Formular samt dem aktuellen biometrischen Reisepassfoto vorgelegt werden. Außerdem sollen je zwei Exemplare (Original, beziehungsweise beglaubigte Kopie und einfache Kopie) der nachstehend aufgeführten Unterlagen aus Polen eingereicht werden:

Geburtsurkunde aus Polen,
Eheurkunde aus Polen – Heiratsurkunde aus Polen (im Fall des Namenwechsels nach Vermählung),
Gerichtsurteil oder die Scheidung bestätigende Urkunde aus Polen (falls auf dieser Grundlage der Namenwechsel erfolgt ist).

Asser den vorstehend aufgeführten Anlagen werden minderjährige Antragssteller gebeten, zusätzlich nachstehend aufgeführte Unterlagen im Original vorzulegen:

– Eheurkunde der Eltern (falls die Eltern Ehepartner sind oder waren),
– Anerkennung der Vaterschaft (falls die Eltern zur Zeit der Geburt des Kindes in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gelebt haben),
– eventuell ein Nachweis, der die ausschließliche Ausübung der elterlichen Gewalt bestätigt, entschieden durch einen die Ausübung der elterlichen Gewalt betreffenden Beschluss beziehungsweise das Scheidungsurteil der Eltern oder die Todesurkunde des verstorbenen Elternteils.

Vergessen Sie bitte nicht, dass der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises nur dann bearbeitet werden darf, wenn alle Unterlagen komplett vorgelegt worden sind. Um die Wartezeit auf den Reisepass oder Personalausweis in Deutschland zu beschleunigen, hilft unsere Anwaltskanzlei aus Szczecin bei der Beschaffung aller zu diesem Zweck erforderlichen amtlichen Unterlagen aus Polen.

Alle Fragen, die Beschaffung der für die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises unentbehrlichen Unterlagen aus Polen, darunter – was am wichtigsten ist – einer Geburtsurkunde aus Polen betreffen, richten Sie bitte an uns per E-Mail.

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können !

Am Wiesengrund 52
17321 Löcknitz
Deutschland

Achtung: Alle in diesem Text enthaltenen Informationen wurden aufgrund der zur Zeit der Erstellung dieses Textes vorhandenen Kenntnisse angegeben. Die Verfasser dieses Textes können jedoch die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen nicht garantieren, insbesondere falls inzwischen Änderungen erfolgt sind.

Warum sollten Sie Zeit für Erfüllung unverständlicher amtlicher Unterlagen in einer Fremdsprache verlieren, wenn es genügt, ein einfaches Formular mit Anfrage auszufüllen oder eine E-Mail zu verschicken und von unserer Hilfe Gebrauch zu machen !

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