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Einwanderungsvisum für die USA – Führungszeugnisse

Jede Person unter 16 Jahren, die ein Einwanderungsvisum für die Vereinigten Staaten (USA) beantragt, soll ein Führungszeugnis des aktuellen Wohnlandes, soweit sie dort seit mindestens sechs Monaten lebt, sowie der Länder, in welchen sie länger als 1 Jahr gelebt hat – zum Beispiel Polen – vorlegen.

Personen, die ein Verlobungsvisum beantragen, sollen neben dem Führungszeugnis des aktuellen Wohnlandes auch Führungszeugnisse aller Länder vorlegen, in welchen sie 6 Monate oder länger nach der Vollendung des 16. Lebensjahres gelebt haben.

Ferner ist das Führungszeugnis jedes Landes erforderlich, in dem der/die Antragsteller (in) je verhaftet wurde, unabhängig vom Aufenthalt in diesem Land. Das Führungszeugnis bzw. die Bescheinigung über die Eintragung ins Strafregister soll die ganze Zeit des Aufenthalts der betroffenen Person im Land, das dieses Dokument ausstellt, umfassen und das Dokument des aktuellen Wohnlandes soll kurz vor dem Gespräch im Konsulat ausgestellt werden. Das Dokument ist 12 Monate nach dem Ausstellungsdatum gültig.

WICHTIG:

Das Führungszeugnis muss unbedingt folgende Art von Daten enthalten:

1. Strafregister,

2. Jugendstrafregister,

3. Register der Strafgefangenen und zur Festnahme ausgeschriebenen Personen.

Gerichtsakten aus Polen / Urteile aus Polen

Jede Person, die vorbestraft wurde, soll das Original bzw. eine Ausfertigung des Gerichtsurteils vorlegen, unabhängig davon, ob sie durch Amnestie freigekommen bzw. begnadigt worden ist.

Die Gerichtsakten (Urteil) sollen eine ausführliche Beschreibung der Tatumstände sowie der Art der   Strafvollstreckung einschlieβlich eventuelle Geldstrafe enthalten. Sie sind zusammen mit der englischen Übersetzung durch einen amtlich beeidigten Übersetzer vorzulegen.

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können !

Am Wiesengrund 52
17321 Löcknitz
Deutschland

Alle mit Beschaffung eines Führungszeugnisses aus Polen verbundenen Fragen richten Sie an uns per E-Mail oder füllen Sie bitte das Formular unten aus.

Bei bedarf, um die Angelegenheiten zu beschleunigen, können wir Ihnen auch eine deutsche Zustellungsadresse in Deutschland anbieten, damit Sie schnell und einfach alle notwendigen Unterlagen an uns versenden können ! – Kontakt

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